Ist die Pfändung eines Gemeinschaftskontos möglich?
Viele Menschen, die in einer langjährigen Beziehung leben oder verheiratet sind, entscheiden sich dazu, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Dieses hat den Vorteil, dass es eine schnelle umständliche Zusammenlegung der Finanzen ermöglicht. Allerdings birgt ein gemeinsames Konto auch einige Risiken und setzt daher bei allen Inhabern viel Vertrauen voraus.
Gemeinschaftskonto-Pfändung: Das Wichtigste in Kürze
- Beim ODER-Konto unterliegen alle Inhaber einer gesamtschuldnerischen Haftung
- Im Falle einer Pfändung, kommt es zu einer Sperrung aller Konten des Schuldners
- Auch das gemeinsame Girokonto kann gepfändet werden
- Bevor es zu einer Pfändung kommt, muss ein Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden
Inhaltsverzeichnis: Pfändung eines Gemeinschaftskontos
Pfändung eines Gemeinschaftskontos: Die Grundlagen
Kann ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden?
Beim ODER-Konto
Auch ein Ehekonto für Eheleute – insbesondere das sogenannte ODER-Konto – kann gepfändet werden, wobei alle Inhaber desselben einer gesamtschuldnerischen Haftung unterliegen. Darüber solltest du dir bereits vor der Eröffnung des Gemeinschaftsgirokontos im Klaren sein. Denn auch dann, wenn bei den anderen Inhabern des Kontos keine Schuld vorliegt, kann auch deren Geld zur Pfändung herangezogen werden. Ein solches Konto ist deshalb nur mit einer Person eröffnen, zu der großes Vertrauen besteht.
Beim UND-Konto
Ein wenig auf andere Art gestaltet sich der Sachverhalt bei einem UND-Konto. Hier kommt der Schuldner nicht so schnell an sein Geld. Denn bei dieser Art des Kontos ist vor jeder Verfügung die Zustimmung aller Inhaber erforderlich. Allerdings greift in diesem Fall die Bank ein und verweigert der verschuldeten Person den Zugriff auf das Konto. Dadurch ist auch der andere Inhaber praktisch machtlos.
Wie kommt es zu einer Pfändung?
Generell hat der Schuldner viele Möglichkeiten, eine Pfändung zu umgehen. Erst wenn diese nicht genutzt werden, haben Gläubiger nach einem Vollstreckungsverfahren das Recht dazu, alle Konten der betreffenden Person zu pfänden. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto handelt.
Zusammenfassung
Bevor du ein gemeinschaftliches Bankkonto eröffnest, solltest du dir überlegen, ob du der anderen Person wirklich vertrauen kannst. Dies gilt vor allem dann, wenn du das übliche ODER-Konto führst. Denn in diesem Fall wird das Guthaben aller Inhaber gepfändet.
Wenn du unsicher bist, aber trotzdem ein Gemeinschaftskonto eröffnen willst, ist für den Anfang ein UND-Konto die bessere Wahl.